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Termine - Hier können Sie mich treffen:
 
4. Februar 2012

VHS-Kurs Idstein: „Ein Garten fürs Leben – Hausgärten nachhaltig planen und  gestalten“


25. Februar 2012

VHS-Kurs Bad Homburg (Usingen): „ Den eigenen Garten planen und gestalten“


3. Juni 2012

Bioland Gärtnerei Strickler: Tag der offenen Tür mit Pflanzen- und Bücherverkauf in Alzey-Heimersheim


 
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Artikel in der ASP Aktuell (zum Lesen bitte Anklicken!)
ASP Kleinod

Kosten für Gartenarbeit und –umgestaltung
sind (noch) von der Steuer absetzbar. Die Umgestaltung eines Gartens gilt als Reparatur und ist von der Steuer absetzbar, sofern man entsprechende Belege vorweisen kann. Schon seit 2003 können Steuerzahler Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten in Haus und Garten von der Steuer absetzen. Als Höchstgrenze gelten derzeit 20% von maximal 6000 Euro, also maximal 1200 Euro, die für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen geltend gemacht werden können. Pflegebedürftige und Behinderte können u.U. die gesamte Maßnahme als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn durch den Umbau eine notwendige Sicherheit und/oder Barrierefreiheit hergestellt wird. Für diese Gruppe gibt es außerdem Zuschüsse durch die Pflegekasse und die KfW-Bank. Zuschüsse müssen immer vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Kostenlose Wohnberatung für Senioren
und Behinderte In größeren Städten und Gemeinden gibt es bereits Anlaufstellen für eine kostenlose Wohnberatung. Sie hat zum Ziel, Menschen das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern und das Umziehen in ein betreutes Wohnen so lange wie möglich hinauszuschieben. Die geschulten Wohnberater/innen geben Tipps zur Umgestaltung der Wohnung und möglichen Hilfsmitteln, die das Leben in Haus bzw. Wohnung erleichtern und die Sicherheit erhöhen. Einen Wohnberater in Ihrer Nähe finden Sie z.B. in Hessen über die Hessische Fachstelle für Wohnberatung beim AWO Bezirksverband Nord in Kassel (Tel. 0561/5077-137) www.sozialnetz.de

KfW fördert Umbau für Senioren
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Kredite bis zu einer Höhe von 50.000 Euro mit Effektivzinsen zwischen 1,76 und 2,42 % für den Ausbau von barrierefreien Wohnungen und Eigenheimen. Einzelprojekte wie der Umbau von Badezimmer oder der Einbau eines Treppenliftes werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Förderfähig sind auch Umgestaltungen, die das Erreichen der eigenen Wohnung bzw. des Hauses ermöglichen, wie z.B. eine Rampe zur Haustür im Vorgarten. Dasselbe gilt für ein barrierefreies Erreichen von Balkon und Terrasse www.kfw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Brigitte Kleinod   ·   Diplom-Biologin   ·   Garten-Planerin   ·   Sachbuch-Autorin   ·   Waldstraße 7a   ·   65529 Waldems   ·   Tel.: 06087/2449   ·   EMail: bkleinod@t-online.de